Ist Google nach Piratebay der nächste Kandidat für eine Klage wegen Anstiftung zu Straftaten?

by Albert Gerlach 5. Juni 2009 22:22

Im April dieses Jahres wurden vier Personen aus dem Umfeld der Torrent-Suchseite The Pirate Bay in Schweden wegen Beihilfe zu schweren Urheberrechtsverletzungen zu Haft und Schadenersatz verurteilt. Bislang in erster Instanz, ein finales Urteil wird wohl erst die letztmögliche Instanz in einigen Jahren fällen.

Begründet wurde das Urteil folgendermaßen: Mit dem Betrieb des Torrent-Trackers hätten die vier die Verstöße Dritter gefördert. Durch die Website mit "gut entwickelten Suchfunktionen" hätten die Angeklagten zu den "von Filesharern begangenen Straftaten angestiftet". Die Haftstrafe gab es wegen der Größenordnung der Verstöße und der Ansicht des Gerichts, The Pirate Bay sei wohlorganisiert und kommerziell orientiert.

Wenn gut entwickelte Suchfunktionen auf einer wohlorganisierten und kommerziell orientierten Website Grund für eine Verurteilung sind, trifft das dann nicht auch auf Google in noch viel größerem Masse zu?

Würde sich Google nur auf die Suche in Websites beschränken, könnte man wohl darüber hinweg sehen, wenn gelegentlich doch ein Link auf urheberechtlich geschützte Daten unter den Suchergebnissen auftaucht. Tatsächlich bietet Google aber Suchfunktionen an, die mit wenigen Klicks Zugriff auf nahezu alle urheberrechtlich geschützten Dateien zulassen, die sich öffentlich zugänglich im Internet finden und downloaden lassen.

Google – Alle BitTorrent Downloads auf einen Klick

 

Wer über die Vermittlung von Piratebay Daten herunterladen möchte, muss auch auf Piratebay danach suchen. Oder auf einer der anderen vergleichbaren Torrent-Seiten wie mininova.org oder torrentportal.com. Ein zeitaufwändiges Unterfangen, denn nach etwas exotischeren Dingen als dem neuen Eminem-Album muss man zahlreiche Seiten durchwühlen.

Wäre doch schön, wenn es eine Suchmaschine gäbe, die automatisch in allen relevanten Torrent-Verzeihnissen sucht?

Das scheint sich auch irgendjemand bei Google gedacht zu haben und hat das Feature prompt eingebaut. Wer seinen Google Suchbegriff um filetype:torrent ergänzt, wird von Google mit einer Liste an direkten Links zum gewünschten Torrent belohnt. Sollten wider Erwarten angesichts der Fülle an Gratisdownloads in letzter Minute doch noch Skrupel auftauchen, kann man ja auch der eindeutig „kommerziell orientierten“ Google-Anzeige zu Amazon folgen und den Tonträger ganz legal erwerben. Nur Amazon alleine weiß, ob davon schon jemals jemand Gebrauch gemacht hat.

Die Filehoster Suchmaschine von Google

Bereits seit einigen Jahren machen sich sog.  Filehoster bei  den Herstellern urheberrechtlich geschützter Werke überaus unbeliebt.

Als Filehoster oder One-Click-Hoster werden Unternehmen bezeichnet, bei denen der Anwender Dateien unmittelbar und ohne vorherige Anmeldeprozedur auf einem Server des Unternehmens speichern kann.

Der Upload geschieht über die Webseite des Anbieters. So wird außer einem Browser meist kein zusätzliches Programm zur Übertragung benötigt. Nach dem Upload erhält der Anwender eine URL unter der die Datei angezeigt bzw. heruntergeladen werden kann. Runterladen kann jeder, der die URL der Datei kennt.

Die Dienste von Filehostern lassen sich z.B. sinnvoll einsetzen, um Backups zu speichern oder große Datenmengen, die sich über E-Mail nichtmehr sinnvoll übertragen lassen, schnell und einfach anderen Personen zum Download zur Verfügung zu stellen. Sofern die lokale Gesetzeslage dies erlaubt, ist es auch, absolut legal, Kopien von persönlich erworbenen Datenträgern mit urheberechtlich geschützten Inhalten als persönliche Sicherungskopie auf einem Filehoster-Server zu speichern. Verboten ist es jedoch, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen.

Das Geschäftsmodell der Filehoster sieht grundsätzlich eine kostenlose Nutzung vor, allerdings fallen ab einer gewissen Größe der Upload-Dateien Kosten an. Der Download ist ebenso kostenlos, allerdings beschränkt auf eine gewisse Datenmenge und Downloadgeschwindigkeit. Wer mehr und schneller downloaden möchte, muss ebenfalls zahlen.

Internationaler Platzhirsch unter den Filehostern ist Rapidshare.com mit Sitz in der Schweiz. Im internationalen Ranking von alexa.com belegt Rapidshare derzeit Platz 17 und wird weltweit somit öfters besucht als z.B. eBay.com, amazon.com oder flickr.com. In Österreich und Deutschland befindet sich Rapidshare derzeit auf Platz 36, in Ägypten auf Platz 7, in der Türkei auf Platz 10 und in Griechenland auf Platz 11. Im Fahrwasser von Rapidshare sind international inzwischen eine große Menge vergleichbarer Unternehmen entstanden.

Tatsächlich ist der Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Dateien über Filehoster wesentlich komfortabler als über das BitTorrent-Netzwerk.  Die Downloadgeschwindigkeiten sind auch für Gratisuser meist wesentlich höher als über BitTorrent. Der User greift auf eine Datei zu und muss nicht darauf hoffen, dass möglichst viele User gleichzeitig Zugriff auf dieses File auf ihrer Festplatte erlauben.

RapidShare war in den letzten Jahren immer wieder Ziel von Klagen und musste z.B. in Deutschland mehrere Urteile hinnehmen, in denen das Unternehmen zu einer praktisch fast unmöglichen Überprüfung der hochgeladenen Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen verpflichtet wurde.

Auch einzelne User, die z.B. sämtliche Nummern der Deutschen Top 100 Musikcharts hochgeladen und die Download-URLs in Foren publiziert hatten, wurden ausgeforscht und angezeigt. Mit Recht, denn in Deutschland  ist es ja verboten, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen.

Womit wir wieder bei Google angekommen wären. Unter der URL http://www.google.de/coop/cse?cx=003067875025321206147%3Aub0fve5zzou stellt Google eine Filehoster Search Engine zur Verfügung  und bietet diese sogar zur Integration in Blogs oder Websites an.  Die Suchmaschine durchsucht nach eigenen Angaben 86 Websites. Die Suche nach dem aktuellen Eminem-Album bringt  43 direkte Links auf die Datei bei diversen Filehostern. Einige der hier gefundenen Dateien stammen wohl auch von Personen, die absolut legal Sicherungskopien ihrer CD abgelegt haben und niemals an eine rechtswidrige Verbreitung gedacht haben.

Ob gegen Google jemals die selben rechtlichen Schritte wie gegen die schwedischen Piraten eingeleitet werden, ist fraglich. Selbst wenn sich tatsächlich strafrechtlich relevante Tatbestände herausstellen sollten (natürlich gilt hier für Google die Unschuldsvermutung ), ist ein Angriff auf den internationalen Giganten wohl wesentlich komplexer als auf die skandinavische Maus, die brüllte. Size does still matter.

 

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